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Für Radeon™ Grafikkarten

Grundsätzlich gelten für alle SAPPHIRE-Produkte zuerst die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bitte wenden Sie sich für RMA oder Gewährleistungsfragen daher an Ihren Händler bzw. den ursprünglichen Kaufort. Dieser benötigt im Normalfall einen Kaufnachweis (Originalrechnung oder entsprechende Unterlagen).


SAPPHIRE gewährt gegenüber dem Distributor (Großhändler) eine eingeschränkte Garantie. Die Garantiezeit ist in verschiedenen Ländern/Regionen und von Distributor zu Distributor unterschiedlich. Der Kunde muss bitte direkt bei seinem Wiederverkäufer oder bei SAPPHIRE direkt prüfen, woher das Produkt bezogen wurde und welche Ansprüche in Bezug auf RMA oder Gewährleistung geltend gemacht werden können.


Nähere Informationen können erhalten Sie über unseren Support unter 

support@sapphiretech.de 


 

 RMA-Bedingungen

  1. In folgenden Fällen wird eine Produktgewährleistung als nicht gültig erachtet:
    • Produkte, welche durch den Kunden entstellt, beschädigt oder verändert wurden
    • Produkte, welche auf Grund unsachgemäßer Benutzung durch den Kunden funktionsunfähig wurden
    • Produkte, welche nicht als Original SAPPHIRE Produkt verifiziert werden können
    • Produkte, welche nicht die gleiche Seriennummer auf dem Produkt und auf der Originalrechnung haben (falls dort aufgeführt)
    • Produkte, welche nicht über einen offiziellen SAPPHIRE Distributor oder Wiederverkäufer bezogen wurden
    • Produkte, für die kein gültiger Kaufnachweis erbracht werden kann
  2. Die eingeschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, welche der Anwender demontiert hat. GPUs oder ASIC-basierte Geräte (VGA) reagieren äußerst empfindlich auf thermische Probleme (Hitze). Der Kühlkörper wurde entsprechend der Produktanforderungen entwickelt, so dass die Zuverlässigkeit des Produktes gewährleistet ist. Sämtliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind ungültig, wenn das Produkt demontiert oder der Kühlkörper entfernt wurde, weil es dabei zu Beschädigungen an der GPU oder dem ASIC-basierten Gerät kommen kann. Evtl. anfallende Reparaturkosten sind dann vom Kunden zu tragen (falls zutreffend).
  3. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es seitens SAPPHIRE keine Erweiterungen oder Verlängerungen der Gewährleistung oder Garantie. Sollten Sie eine Garantieverlängerung erworben haben, so ist allein der Wiederverkäufer oder Distributor, welcher diese Verlängerung verkauft hat dafür zuständig.
  4. Austauschprodukte, welche im Rahmen eines RMA-Falles zur Verfügung gestellt werden, können neue, wiederaufbereitete oder generalüberholte Produkte oder Teile sein.
  5. Reparierte oder ausgetauschte Produkte stehen weiterhin unter der Gewährleistung oder Garantie des Originalproduktes. Der Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum verlängert sich nicht.
  6. SAPPHIRE behält sich das Recht vor diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

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